Rahmenvereinbarung BMVg

Verteidigungsminister Rudolf Scharping hat im Juli 1999 mit führenden Vertretern namhafter Wirtschaftsunternehmen eine Rahmenvereinbarung über die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich beruflicher Qualifizierung und Beschäftigung unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit einzelnen Unternehmen auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik - insbesondere im Hinblick auf den Abbau der Arbeitslosigkeit - zu verstärken. Kooperationen und gemeinsame Projekte zwischen der Bundeswehr und den Wirtschaftsbetrieben sollen dazu beitragen, die Soldaten auf die Rückkehr in das zivile Erwerbsleben optimal vorzubereiten und konkurrenzfähig zu qualifizieren. Gleichzeitig wird in einer größeren Zahl von Vorhaben angestrebt, den Mitteleinsatz leistungs- und erfolgsorientiert sicherzustellen sowie interessierten Unternehmen durch gezielte Konzentration - von der Ausbildung über Praktika bis hin zu Berufs- oder Existenzförderung - hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzubieten. - Die Vereinbarung im Wortlaut:

Rahmenvereinbarung mit Unternehmen der Wirtschaft über die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich beruflicher Qualifizierung und Beschäftigung vom 8. Juli 1999

BundeswehrDie Bundesregierung hat den Abbau der Arbeitslosigkeit zu einem zentralen Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit erklärt, da hierin ein wesentliches Element zur Lösung der ökonomischen und sozialen Probleme unseres Landes gesehen wird. Daran mitzuwirken, ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller innovativen Kräfte in unserem Land. Dazu sind sicherlich die deutschen Unternehmen zu zählen. Auch die Bundeswehr stellt sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung; sie kann und will als wichtiger Arbeitgeber und bedeutsame Ausbildungseinrichtung ihren Teil zur Lösung der Arbeitsmarktproblematik beitragen.

Dies wird umso bedeutsamer, wenn man berücksichtigt, dass jährlich etwa 20.000 Zeitsoldaten nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit aus der Bundeswehr ausscheiden und nahtlos in das zivile Berufsleben integriert werden müssen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn diese Soldaten über Qualifikationen verfügen, die auf dem zivilen Arbeitsmarkt auch hinreichend nachgefragt werden. Hierfür dienen in erster Linie die vielfältigen Leistungen der Berufsförderung, die es jedem Soldaten ermöglichen, bereits frühzeitig mit dem Erwerb ziviler Qualifikationen zu beginnen.

Aus diesem Grunde wurde bereits in der vom Bundesminister der Verteidigung initiierten Leitlinie "Bundeswehr in der Gesellschaft" festgelegt, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der Ausbildung in Zivilberufen zu verstärken. Parallel dazu hat er seit Februar 1999 Gespräche mit führenden Vertretern der deutschen Wirtschaft zu diesem Thema geführt. Als ein Ergebnis dieser Gespräche wurde am 8. Juli 1999 die sogenannte Rahmenvereinbarung mit Unternehmen der Wirtschaft über die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich beruflicher Qualifizierung und Beschäftigung geschlossen.

Die Rahmenvereinbarung geht von folgenden Grundvoraussetzungen aus:

  • In den Ausbildungswerkstätten und Ausbildungsstätten der Bundeswehr befinden sich jährlich rund 4.500 Jugendliche in qualifizierter beruflicher Erstausbildung. Die Streitkräfte übernehmen in jedem Jahr mehr als 20.000 junge Männer und - im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten - Frauen in die Ausbildung zur militärischen Fach- und Führungskraft. Dabei bauen die Streitkräfte auf die vorhandenen schulischen und zivilberuflichen Qualifikationen auf und entwickeln diese zum Nutzen der militärischen Verwendung wie für den Zivilberuf nach dem Dienstzeitende weiter.
  • Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Berufsförderung für Soldaten und die zivilberufliche Aus- und Fortbildung im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (ZAW-Maßnahmen) werden bei zivilen Bildungsträgern durchgeführt, die auch sonst in der Erwachsenenbildung tätig sind. Für diese berufsfördernden Leistungen stehen jährlich rund 210 Millionen DM zur Verfügung.
  • Zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den Beruf als Soldat auf Zeit und als Beitrag im Rahmen der Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung werden im engen Zusammenwirken mit der Wirtschaft auch neue Modellansätze erprobt. Diese reichen von der Bezuschussung von Ausbildungsplätzen für noch nicht beruflich qualifizierte spätere Soldaten auf Zeit bis hin zu unmittelbaren Absprachen zwischen einzelnen Arbeitgebern und der Bundeswehr. In diese neuen Modellansätze gehören auch die Kontaktpflege zu den Auszubildenden und neue Ansätze zur gezielteren Vorbereitung von Soldaten auf Zeit auf den anschließenden zivilen Arbeitsplatz durch Betriebspraktika bis hin zu einem regionalen Informationsverbund (Beispiel: Beratungszentrum Bundeswehr-Handwerk bei der HwK Koblenz).
  • Die Bundeswehr nimmt von der Wirtschaft gut ausgebildetes Personal für unterschiedlich lange Zeit auf. Sie profitiert dabei in vielfältiger Weise von den dort erworbenen beruflichen Qualifikationen. Sie gibt dieses Personal aber auch immer mit gewachsener Personal- und Sozialkompetenz, Erfahrungen in Führung, Ausbildung und Teamarbeit an die Wirtschaft zurück. Die Bundeswehr leistet durch militärfachliche Ausbildung und Berufsförderung einen erheblichen Beitrag zur zivilberuflichen Qualifizierung der Soldaten auf Zeit. Deren berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten sind zum Zeitpunkt der Rückkehr in das zivile Berufsleben aktuell und bedarfsorientiert fortentwickelt. Das so erzeugte Qualifikationspotential steht der Wirtschaft unmittelbar zur Verfügung.
  • Die Wirtschaft ist der entscheidende Träger der zivilberuflichen Bildung. Sie qualifiziert damit - häufig über den eigenen Bedarf hinaus - die jungen Bürger für die Ausübung eines Berufs, der Einkommen, soziale Stellung und Lebensqualität sichert. Sie schafft damit zugleich Grundlagen für berufliche Karrieren.
  • Die Wirtschaft ist insoweit auch wesentliche Quelle für die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses durch die Bundeswehr. Sie kooperiert mit den Zentren für Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr, die wiederum die künftigen Soldaten beraten, wo sie ihre beruflichen Kenntnisse bei der Bundeswehr nutzen und weiterentwickeln können.
  • Zur Vorbereitung der Rückkehr von Soldaten in das zivile Erwerbsleben stellt die Wirtschaft Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Aktualisierung und Erweiterung der vorhandenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs bereit. Praktika im Betrieb können zukünftig dem Kennenlernen des neuen Mitarbeiters ebenso dienen wie dessen Heranführung an die von den Streitkräften abweichenden beruflichen Anforderungen.

Ausgehend von diesen Grundvoraussetzungen ist es Ziel der Rahmenvereinbarung, bereits laufende Kooperationen zu bekräftigen und zugleich Impulse für die Intensivierung und Ausweitung der Initiativen zu geben. Weiterhin sind alle an der Zielsetzung Interessierten eingeladen, der Rahmenvereinbarung zur Förderung von Ausbildung und Beschäftigung beizutreten.

Der Organisation der Berufsförderung obliegt - unter Einbeziehung der Zentren für Nachwuchsgewinnung - bundesweit die Umsetzung der Rahmenvereinbarung in den regionalen Bereichen. Sie ist auf allen Ebenen aufgefordert, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich Gespräche mit Unternehmen der Wirtschaft, dem Handwerk und den berufsständischen Kammern und Verbänden fortzuführen bzw. aufzunehmen. Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft / Handwerk sowie den Kammern und Verbänden sind auszuschöpfen, um der Zielsetzung der Rahmenvereinbarung Rechnung zu tragen.

Daneben haben auf ministerieller Ebene mittlerweile Gespräche mit allen Unterzeichnern der Rahmenvereinbarung stattgefunden. Hierbei konnte überwiegend Einvernehmen über mögliche Formen des Zusammenwirkens zwischen Bundeswehr und Wirtschaft erzielt werden. Dabei handelt es sich im wesentlichen um folgende Felder einer Zusammenarbeit:

  • Kooperationsmodell "Partnerunternehmen - Bundeswehr"
    Beim Kooperationsmodell "Partnerunternehmen - Bundeswehr" werden vorrangig Auszubildende angesprochen und für die Streitkräfte gewonnen, die im Anschluss an ihre Ausbildung nicht weiterbeschäftigt werden können. Dazu werden die Auszubildenden im Rahmen einer Betriebsvereinbarung in den Ausbildungszentren durch die regionalen Wehrdienstberater über die Möglichkeiten einer Verwendung als Soldat informiert und erhalten ggf. ein konkretes Angebot, nach Abschluss der Ausbildung für vier Jahre oder mehr zur Bundeswehr zu wechseln.

    Ein weiteres Ziel ist es, dem einzelnen möglichst seitens des Unternehmens eine Wiedereinstellungszusage zu geben, die - sofern gewünscht - nach der Bundeswehrzeit eine Rückkehr in den Betrieb ermöglicht. Der ehemalige Zeitsoldat bringt seine militärfachlichen Erfahrungen und bei längeren Verpflichtungszeiten ggf. eine Qualifikation als Meister / Techniker in den zivilen Betrieb ein.
  • Zivilberufliche Erstausbildung vor dem Wehrdienst nach dem "Schaumburger Modell" bzw. "Berliner Modell"
    Der Gedanke des Ausbildungsprojektes "Schaumburg" oder analog des "Berliner Modells" enthält ein zivilberufliches Ausbildungsangebot in ausgewählten, überwiegend technischen Berufen an 16- bis 18-jährige Schüler vorrangig mit Realschulabschluss für Ausbildungsplätze in Industrie, Handel und Handwerk mit einem verbindlichen Angebot für eine anschließende, berufsnahe Verwendung in den Streitkräften als Unteroffizier.

    Dazu werden durch die Wehrdienstberatung der Zentren für Nachwuchsgewinnung (ZNwG) regional zivile Ausbildungsplätze akquiriert, Bewerber für einen Dienst als Soldaten auf Zeit in den ZNwG auf Eignung (einschließlich Berufseignung) untersucht und anschließend an einen entsprechenden zivilen Ausbildungspartner vermittelt, der einen regulären Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden schließt.
    Da der Ausbildungsbetrieb in diesem Fall über den eigenen Bedarf hinaus ausbildet, wird ihm durch die Bundeswehr für die Dauer der Ausbildung ein gleichmäßiger Ausbildungszuschuss gewährt. Die Auszubildenden werden während ihrer Ausbildung bis zur anschließenden Einstellung in die Streitkräfte durch die Bundeswehr betreut.
  • Pilotprojekt Ausbildungscoaching
    Das "Pilotprojekt Ausbildungscoaching" wurde aus dem Arbeitskreis "Wehrdienst und Berufswelt" heraus entwickelt, der auf der ministeriellen Ebene regelmäßig mit Vertretern der Wirtschaft stattfindet. Ziel des Pilotprojektes Ausbildungscoaching ist zu erproben,
    • ob und ggf. welche Möglichkeiten seitens der Unternehmen und Betriebe bestehen, für die Soldaten auf Zeit während ihrer Wehrdienstzeit im Rahmen einer Kommandierung ein ca. vierwöchiges Praktikum bereitzustellen,
    • ob und inwieweit ein solches Praktikum für die Beratung und Förderung der zivilberuflichen Qualifizierung und Eingliederung der Soldaten von Nutzen ist,
    • ob und ggf. welche Vorteile das Praktikum für die Unternehmen im Hinblick auf die Gewinnung qualifizierter Soldaten auf Zeit als künftige Mitarbeiter bietet.
  • Die überwiegende Anzahl der Firmen ist dabei grundsätzlich bereit, ausscheidenden SaZ die Möglichkeit zur Ableistung von Praktika zu bieten. Die ersten Soldaten sind in eine solche Maßnahme eingesteuert worden bzw. haben sie bereits absolviert. Die Zweckbestimmung der Praktika wird von der Mehrzahl der Firmen befürwortet. Eine abschließende Auswertung der Maßnahmen kann erst nach Vorliegen hinreichender Erkenntnisse vorgenommen werden.

  • Stellenbörse Berufsförderungsdienst (BFD) / Bundesanstalt für Arbeit (BA)
    Die im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Arbeit bei den 37 örtlichen Berufsförderungsdiensten und den zuständigen Dezernaten bei den sieben Wehrbereichsverwaltungen eingerichtete Stellenbörse BFD / BA verfolgt den Zweck, arbeitsuchende Soldaten auf Arbeitsplätze der Wirtschaft und Verwaltung zu vermitteln. Hierzu werden freie Stellen akquiriert und den Soldaten auf Wunsch benannt. Gleichzeitig werden den Arbeitgebern arbeitsuchende Soldaten mit geeignetem Anforderungsprofil vorgestellt.

    Die Arbeit der Stellenbörse wurde in der Vergangenheit im wesentlichen manuell erfüllt. Durch die Einführung eines modularen Datenverarbeitungsprogramms wird auch die Arbeit der Stellenbörse wesentlich effizienter werden. Damit ist dann sichergestellt, dass ein Arbeitsplatz, der einem der Berufsförderungsdienste zur Besetzung mitgeteilt worden ist, durch alle anderen 36 Berufsförderungsdienste abrufbar ist. Das Angebot, die Stellenbörse BFD / BA zur Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter zu nutzen, wird von den meisten Firmen positiv aufgenommen. Dies zeigt sich u. a. auch darin, dass zwischenzeitlich verstärkt von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird und von den Unternehmen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Ausbildungs- und Umschulungsplätze angeboten werden.

  • Pilotprojekt Beratungszentrum Bundeswehr-Handwerk
    Von der Handwerkskammer Koblenz wurde als Pilotprojekt ein Beratungszentrum Bundeswehr-Handwerk eingerichtet. Damit soll u. a. ein Beitrag zur Lösung des Problems "Unternehmensnachfolge" geleistet werden, indem Soldaten auf Zeit über die Möglichkeiten einer Existenzgründung durch Betriebsübernahme informiert und mit den betreffenden Unternehmern zusammengeführt werden sollen. Das Beratungszentrum Bundeswehr-Handwerk bei der Handwerkskammer Koblenz bietet dabei als kompetenter Partner Informationen, Beratungen und Aktivitäten für die Bundeswehr und das Handwerk an.

    Das Handwerk ist zum einen als personalintensiver Wirtschaftsbereich stets auf hervorragend qualifizierte Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter angewiesen. Die Bundeswehr andererseits hat einen steten Bedarf an handwerklich ausgebildeten jungen Menschen und gibt zugleich regelmäßig gut qualifizierte Soldaten auf Zeit an den zivilen Arbeitsmarkt zurück. Ziel des Beratungszentrums ist es, auf die Leistungen der Bundeswehr und des Handwerks im Rahmen einer gemeinsamen Zusammenarbeit aufmerksam zu machen.

    Hierzu zählt:
    • die Beratung des Handwerkers über die Streitkräfte,
    • eine gemeinsame konkurrenzfreie Nachwuchsgewinnung und Nachwuchswerbung,
    • die Unterstützung ehemaliger Zeitsoldaten in allen Fragen der Reintegration in den Zivilberuf / Berufsbildung bis zur Selbstständigkeit im Handwerk, sowie
    • eine umfassende gemeinsame Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
    Wesentliche Träger der Zusammenarbeit mit dem Handwerk sind für die Nachwuchsgewinnung die jeweiligen Zentren für Nachwuchsgewinnung (ZNwG) mit ihren örtlichen Wehrdienstberatern, die entsprechenden regionalen Kommandobehörden mit ihren Truppenteilen sowie die Fachdezernate des Berufsförderungsdienstes (BFD) der entsprechenden Wehrbereichsverwaltungen mit Zuständigkeiten für zivilberufliche Aus- und Weiterbildung und Reintegration ausscheidender Soldaten auf Zeit in das zivile Erwerbsleben.

    Ziel ist, diesen erfolgreichen Kooperationsansatz auch auf andere Kammerbereiche im Handwerk und den IHK zu übertragen und weitere Beratungszentren Bundeswehr-Handwerk einzurichten und zu betreiben. Zwischenzeitlich haben bereits die HwK Köln und die HwK Frankfurt/Oder mit den Wehrbereichsverwaltungen in Düsseldorf und Strausberg entsprechende Vereinbarungen in Anlehnung an die Vereinbarung der HwK Koblenz getroffen.

Quelle: Bundesministerium der Verteidigung

Ansprechpartner

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Telefon 0261/398-305
Telefax 0261/398-982
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Telefon 0261/398-514
Telefax 0261/398-988
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